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LIEFERBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich, Schriftformklausel, abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
Verträge, die die Lieferung von Waren durch uns zum Inhalt haben, werden zu den nachfolgenden Bedingungen aufgeführt. Abweichende Regelungen, die vor und bei Bestellung getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Verwendet der Kunde unseren Lieferbedingungen widersprechende AGB, so gelten unsere Lieferbedingungen.
2. Preise, Preisänderungen, Aufpreise, Zusatzkosten, Zahlungsmodalitäten
Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Durch den Auftraggeber veranlasste nachträgliche Änderungen, die Mehraufwand erfordern, werden dem Auftraggeber berechnet. Unsere Preise schließen Verpackung, Frachtporto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. In den Fällen, in denen die Ware erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert werden kann, bleibt eine durch eine Kostensteigerung und Änderung der Mehrwertsteuer bedingte Preisänderung vorbehalten. Übersteigt der neue von uns verlangte Preis den ursprünglich vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Zahlungen an unsere Mitarbeiter dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese eine Vollmacht zum Zahlungsempfang nachgewiesen haben.
3. Angebotsbindung, Auftragsannahme, Ausführungsmodalitäten, Auslandslieferungen
An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen gebunden. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigen oder- ohne besondere Bestätigung- die Leistung ausgeführt haben. Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse. Der Auftraggeber hat entweder den Angebotspreis im voraus zu leisten oder die Zahlung des Preises aus einem befristeten unwiderruflichen Dokumentenakkreditiv zu bewirken. Einzelheiten sind Einzelvertraglich zu vereinbaren.
4. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte, Zahlungsverzug und Fälligkeit bei Vermögensverfall
Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen unsere Forderung aufrechnen. Einem Kunden, der Vollkaufmann ist, stehen im Handelsverkehr Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens sind wir berechtigt, entweder unsere Leistung aus den noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten oder Vorauszahlung des Kaufpreises oder Sicherheitsleistung vom Kunden zu verlangen. Wir sind
außerdem berechtigt, uns bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden auf Zurückbehaltungsrechte zu berufen, soweit fällige Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis nicht erfüllt werden.
5. Weiterveräußerung von uns hergestellter Ware
Kunden, die von hergestellte Ware im Einzelhandel weiterveräußern, geben wir für unsere Ware eine unverbindliche Preisempfehlung. Die Kunden verpflichten sich, die Ware im Einzelhandel nur zusammen mit der von uns mitgelieferten Ausstattung weiter zu
veräußern.
6. Eigentumsvorbehalt, Sorgfaltspflichten des Kunden, Verarbeitungsklausel,
verlängerter Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten unser Eigentum. Der Kunde ist zur
Weiterveräußerung nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, es sei denn, der Abnehmer des Kunden hat die Abtretung der gegen ihn gerichteten Entgeldsforderung ausgeschlossen oder eingeschränkt, was zu einer Vereitelung der Vorausabtretung nach Ziffer 6 Abs.3 der Lieferbedingungen führen würde. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet, so hat der Pfändungsgläubiger sofort auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns von der Pfändungsmaßnahme zu informieren.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware werden wir Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Dem Vorbehaltskäufer steht an der neu hergestellten Ware das gleiche Anwartschaftsrecht zu wie an der Vorbehaltsware.
7. Mängelbeseitigung und Gewährleistungsrechte; insbesondere Nachbesserung
Die Beseitigung von Mängeln erfolgt durch kostenlose Nachbesserung durch uns. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachen des Kaufes verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt
zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
8. Abweichungen vom Auftrag
Zumutbare Abweichungen vom Ausstellungsstück in Aussehen und Farbe, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind, sowie zumutbare Abweichungen in Größe, Klang und Beschaffenheit der Waren, die der musikalischen und technischen Verbesserung dienen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
9. Schadenersatzansprüche
Bei Abnahmeverzug des Kunden sind wir nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 15% der Kaufsumme zu verlangen.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die auf höhere Gewalt, insbesondere auf Arbeitskämpfe in Drittbetrieben zurückzuführen sind. Für andere Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Ansprüche auf Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten einschließlich der Scheck- und Wechselklage ist Saarbrücken, sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person ist ( § 38 ZPO ).
11. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen nicht.
REPARATURBEDINGUNGEN
1. Die nachstehenden Reparaturbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall nicht bezug darauf genommen
wird - für alle Reparaturleistungen. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Abweichungen nach
Reparaturausführung von bis zu 10% von den im Kostenvoranschlag veranschlagten Beträgen sind möglich.
Für die Erstellung schriftlicher Kostenvoranschläge berechnen wir 10% der voraussichtlichen Reparaturkosten / des voraussichtlichen Neupreises, höchstens jedoch
- soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart - 50,-- €. Wird die Reparatur im Anschluss daran von uns ausgeführt, so werden die Kosten für den Kostenvoranschlag auf die spätere Rechnungssumme verrechnet.
3. Soweit kein bestimmter Termin für die Fertigstellung von Reparaturarbeiten vereinbart ist, wird der Auftraggeber nach Beendigung der Reparaturarbeiten benachrichtigt und zur Abholung aufgefordert. Der Reparaturpreis ist bei Abholung in bar zu entrichten. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn im Einzelfall Dritte, insbesondere Versicherungsgesellschaften, für den von uns behobenen Schaden einzustehen haben.
Der zu reparierende Gegenstand wird nach Zahlung des Reparaturpreises gegen Zurückgabe eines zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ausgehändigten Kontrollabschnittes durch den Auftraggeber ausgehändigt.
Die Aufbewahrungsfrist für Reparaturgegenstände beträgt 4 Wochen vom Zugang der Abholaufforderung oder des fest vereinbarten Termins an gerechnet. Wird der Reparaturgegenstand nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, sind wir dazu berechtigt, dem Auftraggeber den Reparaturgegenstand als Nachnahmesendung zuzusenden. Der Auftraggeber ist in diesem Falle zur Annahme der Ware und zur Zahlung des Nachnahmebetrages an das mit der Übersendung beauftragte Unternehmen verpflichtet.
Uns steht unabhängig vom Bestehen des Unternehmerpfandrechtes ein Zurückbehaltungsrecht an dem Auftragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen zu.
4. Reparaturleistungen unsererseits erfolgen aufgrund der im Auftrag schriftlich fixierten Fehlerangaben des Auftraggebers. Trat der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auf, oder wurde der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen, so werden dem Auftraggeber die uns entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Stellt sich bei der Fehlersuche heraus, dass ein nicht mehr zu beschaffendes Ersatzteil benötigt wird, so hat der Auftraggeber die Kosten der Prüfung und Fehlersuche zu zahlen.
5. Schadenersatzansprüche sind, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruhen, ausgeschlossen.
6. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer der Vorstehenden Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen nicht.
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